Förderung der Beratungsstelle CORRECT!
Die Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern und zur Bekämpfung von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel „CORRECT!“ klärt über arbeitsrechtliche Mindeststandards auf und zeigt Wege zu deren Durchsetzung. Das Angebot richtet sich an mobile Beschäftigte aus dem EU-Ausland oder Menschen, die noch nicht lange in Deutschland leben oder arbeiten.
Das Projekt „CORRECT!“ hat zu Beginn des Jahres 2020 die Beratungstätigkeit aufgenommen. Die Beratung erfolgt vertraulich, kostenlos und unabhängig in einer für die Betroffenen verständlichen Sprache, in der Regel der Herkunftssprache.
Die Aufgabe der Beratungsstelle besteht
- in der Aufklärung und Unterstützung von Menschen, die unterhalb der im Bundesland üblichen Mindeststandards oder sogar unterhalb der gesetzlichen Mindeststandards beschäftigt werden,
- in der Beratung und Begleitung von Opfern der Straftaten Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft sowie
- in der Beratung zu rechtlichen Fragen des Arbeitsschutzes, der sozialrechtlichen Absicherung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, der Unterbringung durch den Arbeitgeber und der Gleichbehandlung am Arbeitsplatz.
Das Angebot der Beratungsstelle „CORRECT!“ wurde im Hinblick auf den Krieg in der Ukraine um die Beratung ukrainischer Geflüchteter erweitert.
Für die aktuelle Antragslaufzeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2026 wurde ein nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zur Höhe von 1.470.733,64 Euro bewilligt. Die Finanzierung erfolgt zu 100 % aus Mitteln des ESF Plus.