Berufliche Bildungsmaßnahmen für den Justizvollzug
Die Maßnahme umfasst die Durchführung beruflicher Qualifizierung zur Aktivierung und Eingliederung im Wege von Qualifizierungsbausteinen, berufsanschlussfähigen Teilqualifikationen, sofern diese bundesweit einheitlich durch die Bundesagentur für Arbeit angeboten werden, und Umschulungen. Zielsetzung ist die Verbesserung der beruflichen Integration bzw. die Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen für eine verbesserte Integration im Rahmen eines ganzheitlichen Qualifizierungsangebotes, um damit einer potenziellen gesellschaftlichen Ausgrenzung vorzubeugen und entgegenzuwirken.
