Arbeitstherapeutische Maßnahmen für den Justizvollzug
Die Arbeitstherapie hat das Ziel, die Leistungsfähigkeit der Teilnehmenden zu steigern und sie zu einer schulischen oder beruflichen Ausbildung, Qualifizierungsmaßnahme oder zu einer Berufstätigkeit zu befähigen oder den Teilnehmenden Fähigkeiten für eine Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu vermitteln, zu erhalten oder zu fördern.
Ort
Justizvollzugsanstalt Bützow
Kühlungsborner Straße 29a
18246
Bützow
Gesamtinvestition
235.369 Euro
Förderung
235.369 Euro
Förderung durch
Europäischer Sozialfonds
Förderzeitraum
von 01.01.2022
bis 31.12.2025
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