Arbeitstherapeutische Maßnahmen für den Justizvollzug
Die Arbeitstherapie hat das Ziel, die Leistungsfähigkeit der Teilnehmenden zu steigern und sie zu einer schulischen oder beruflichen Ausbildung, Qualifizierungsmaßnahme oder zu einer Berufstätigkeit zu befähigen oder den Teilnehmenden Fähigkeiten für eine Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu vermitteln, zu erhalten oder zu fördern.
