Lühburger Graben im beplanten Bereich bei Lühburg

Genehmigungsplanung für die Renaturierung des Lühburger Grabens

Das Projektgebiet umfasst den gesamten Gewässerverlauf des Lühburger Grabens, ein nach Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtiges Gewässer 2. Ordnung mit einem Einzugsgebiet von rund 27,7 km². Der Lühburger Graben fließt von Stechow etwa 11,4 km bis zu seiner Mündung in die Warbel östlich von Lühburg. Der Lühburger Graben ist fast vollständig ausgebaut worden und weist entspre¬chende Defizite auf, die vor allem in der Begradigung und dadurch Eintiefung des Gewässers, dem über weite Abschnitte fehlenden Uferbewuchs und einer fehlenden Durchwanderbarkeit für Fische und Wasserwirbellose durch Querbauwerke bestehen. In der Genehmigungsplanung wurde die strukturelle Aufwertung des Gewässers durch abschnittsweise Neutrassierung, Schaffung eines gegliederten Profils und Einbau von Strukturelementen, die Ausweisung eines Gewässerentwicklungskorridors, sowie die Herstellung der Durchwanderbarkeit durch Optimierung und Rück- bzw. Ersatzneubau von Durchlässen und Sohlgleiten geplant. Die Genehmigungsplanung wurde Im Mai 2019 in den Maßnahmeplan des FNV „Walkendorf“ aufgenommen und zur Genehmigung eingereicht. Die Genehmigung lag im Dezember 2019 vor.

Ort
Gemeinde Walkendorf
Gesamtinvestition
65.326 Euro
Förderung
58.794 Euro
Förderung durch
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
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