Teuchelbach in der Belliner Niederung mit dem nicht durchwanderbaren Straßendurchlass

Genehmigungsplanung für die Renaturierung des Teuchelbaches bei Bellin

Der Teuchelbach (WANE-2800) ist ein natürliches, nach Wasserrahmenrichtlinie berichtspflichtiges Gewässer. Die größten Defizite des Wasserkörpers werden in der Strukturgüte und der Durchgängigkeit bzw. Durchwanderbarkeit deutlich. Die Struktur des Gewässers wird mit überwiegend mäßig und unbefriedigend bewertet, obwohl naturnahe Strecken bereits ca. 40% des Wasserkörpers ausmachen. Da diese teilweise für Gewässerorganismen in nicht erreichbaren Abschnitten liegen, ist die Herstellung der Durchwanderbarkeit von besonderer Bedeutung. Die strukturarmen Gewässerabschnitte konzentrieren sich auf die entwässerten Niederungen, zum Beispiel im Raum Bellin. Hier ist das Fließgewässer stark ausgebaut und eingetieft. Es fließt ohne bzw. mit sehr wenig uferbegleitendem Gehölz begradigt in den Niedermoorflächen. In der Genehmigungsplanung wurde die Herstellung der ökologischen Durchwanderbarkeit durch Optimierung oder Rück- bzw. Ersatzneubau von sechs Durchlässen geplant, wodurch die strukturreichen Fließstrecken oberhalb des Ortes Bellin für Gewässerorganismen erreichbar werden. Des Weiteren wurde die strukturelle Aufwertung des Fließgewässers in der Belliner Niederung durch Neutrassierung geplant. Die Genehmigungsplanung wurde im März 2019 vorgelegt. Die Einarbeitung in den Maßnahmeplan ist bis Beginn 2020 erfolgt. Die Genehmigung erfolgt über den Maßnahmeplan des Flurneuordnungsverfahrens „Bellin“. Die bauliche Umsetzung ist bis 2023 geplant.

Ort
Bellin
Gesamtinvestition
84.211 Euro
Förderung
75.790 Euro
Förderung durch
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Webseite